Gebührenbescheide 2024

Versandtermin und Bemessungsgrundlage

Die neuen Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung werden am 23. Februar 2024 an sämtliche angemeldete private Haushalte, Gewerbe sowie öffentliche und private Einrichtungen versendet.

Im Briefumschlag sind folgende Bescheide enthalten:

  1. Abrechnungsbescheid 2023
  2. Vorauszahlungsbescheid 2024

Mit dem Abrechnungsbescheid 2023 werden die Abfallgebühren (Fest-/Grundgebühr und Leistungsgebühr), welche bis zum 31.12.2023 entstanden sind, mit den bereits getätigten Zahlungen aus dem Vorauszahlungsbescheid 2023 verrechnet.

Die Anzahl der Personen in einem Haushalt im Veranlagungszeitraum bildet die Grundlage für die Höhe der Festgebühr für private Haushalte. Bemessungsgrundlage für die Höhe Grundgebühr für Gewerbe sowie öffentlichen und privaten Einrichtungen sind die sogenannten Einwohnergleichwerte im Veranlagungszeitraum.

Die Leistungsgebühren (=Leerungsgebühren) sind abhängig von der Größe des Hausmüllbehälters und der Anzahl der (erfolgten) Leerungen.

Mit Vorauszahlungsbescheid 2024 werden die Abfallgebühren für das Jahr 2024 erhoben. Die Bemessungsgrundlage für Fest- und Grundgebühr ergibt sich wieder aus der Anzahl der Personen in einem Haushalt bzw. der Einwohnergleichwerte. Für die Leistungsgebühr (=Leerungsgebühr) ist die Grundlage die Anzahl und Größe Ihrer Abfallbehälter sowie die tatsächlichen Leerungen aus dem Vorjahr.

Die uns vorliegenden Daten aus dem Vorjahr bilden somit die Grundlage für die Vorauszahlung im aktuellen Jahr.

Bitte prüfen Sie daher Ihren Abfallgebührenbescheid immer auf Richtigkeit.

Änderungen melden: Was ist zu beachten?

Damit die Kundendaten bei der Erstellung der Bescheide aktuell sind, benötigen wir von den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah Informationen über Änderungen der Adressdaten (z. B. Um-, Weg- und Zuzug), der Haushaltsgröße (z. B. bei Geburt oder Wegzug eines Kindes sowie beim Tod eines Haushaltsmitgliedes) sowie bei den Hausmüllbehältern. Bei Änderungen der Hausmüllbehälter ist die Angabe der Behälternummer (siehe Etikett an der linken Seite des Behälters) zwingend erforderlich.

Alle Änderungen müssen dem ZASO in Textform (per E-Mail, per Post oder über das Kontaktformular in der ZASO-Abfall-App sowie auf der ZASO-Webseite) mitgeteilt werden. Sonderfall: Widersprüche gegen den Abfallgebührenbescheid bedürfen der Schriftform inklusive eigenhändiger Unterschrift. Telefonische Änderungsmeldungen können nicht entgegengenommen werden.

Die Sachbearbeiter der Abteilung Gebühren erreichen Sie per E-Mail unter This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it., per Post an Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla, Wohlfarthstraße 7, 07381 Pößneck sowie über das Kontaktformular in der ZASO-Abfall-App sowie auf der ZASO-Webseite.

Für telefonische Auskünfte zum Thema wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Die Telefonnummer finden Sie oben auf der ersten Seite Ihres Gebührenbescheides.

Besonderheit beim Vorauszahlungsbescheid für Neukunden

Zur erstmaligen Veranlagung aller neu hinzukommenden Kunden werden 4 Leerungen pro Behälter (= eine Leerung pro Quartal) angesetzt. Dies ist vergleichbar mit einem Abschlag für Strom. Die Anzahl von 4 Entleerungen bei der Vorauszahlung der Leistungsgebühr bestimmt sich nach § 5 Abs. 3 der derzeit gültigen Abfallgebührensatzung des ZASO. Diese 4 Leerungen werden dann im Folgejahr im Abrechnungsbescheid mit den tatsächlich erfolgten Leerungen verrechnet.

Erhöhung der Anzahl der Leerungen im Vorauszahlungsbescheid

Auf schriftlichen Antrag kann die Anzahl der Leerungen für den Vorauszahlungsbescheid erhöht werden. Das dazugehörige Formular finden Sie unter "Antrag auf Erhöhung der Leistungsgebühr (Leerungen Hausmüllbehälter)" auf der ZASO-Webseite im Punkt "Formulare". Eine Minderung der Entleerungen (weniger als 4 Entleerungen pro Jahr bei Neukunden oder weniger Entleerungen pro Jahr als im Vorjahr bei Bestandskunden) ist jedoch nicht möglich. 

Aufbau des Gebührenbescheides (Auszug)

Muster Kombibescheid 2024 Seite 1 mit MarkierungMuster Kombibescheid 2024 Seite 2 mit Markierung

  1. Empfängeradresse des Bescheides
  2. Kontaktdaten Ihrer Sachbearbeiterin
  3. Bankverbindung für die Überweisung der Abfallgebühren
  4. Adresse der Abfallentsorgung
  5. Ihre ZASO-Kundennummer (wichtig für alle Anliegen)
  6. Art, Bezeichnung und Jahr des Bescheides
  7. Codierter Zahlungsgrund 2023: Bitte nutzen Sie diesen als Verwendungszweck für alle Zahlungen zum Abfallgebührenbescheid Abrechnung 2023
  8. Festgebühr: Die Festgebühr berechnet sich nach der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz auf einem Grundstück innerhalb des Zweckverbandsgebietes gemeldet sind. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
  9. Veranlagungszeitraum = Meldezeitraum, Personenzahl = Anzahl der unter dem Kundenkonto gemeldeten Personen, Gebühr = Höhe der Festgebühr für 2023 (weitere Informationen zu den Gebührensätzen finden Sie hier).
  10. Leistungsgebühr: Für die Leerung bzw. Abfuhr der entsprechend Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Hausmüllbehälter erhobene Gebühr
  11. Veranlagungszeitraum = Meldezeitraum, Behältergröße = Volumen des Hausmüllbehälters, Behälternummer = Nummer auf dem Etikett an der Seite des Behälters, Entleerungen = registrierte Entleerungen für das Jahr 2023, Gebührensatz = Höhe der Gebühr pro Entleerung, Gebühr = Höhe der Leistungsgebühr für 2023
  12. Summe = Gesamtsumme der Abfallgebühren aus Fest- und Leistungsgebühr, geleistete Zahlungen = bereits getätigten Zahlungen aus dem Vorauszahlungsbescheid 2023 (Zahlungseingang bis 02.02.2024 berücksichtigt)
  13. Fälligkeit der Abfallgebühren aus dem Abrechnungsbescheid: Zahlung der Gebühr ist einen Monat nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides fällig und ist in einem Betrag zu tätigen
  14. Bei allen Überweisungen der codierte Zahlungsgrund anzugeben ist, damit die Zahlung dem Kundenkonto und Abrechnungsjahr richtig zugeordnet werden kann.
  15. Art, Bezeichnung und Jahr des Bescheides
  16. Codierter Zahlungsgrund 2024: Bitte nutzen Sie diesen als Verwendungszweck für alle Zahlungen zum Abfallgebührenbescheid Vorauszahlung 2024
  17. Vorauszahlung Festgebühr auf Basis der für den Haushalt gemeldeten Personen
  18. Vorauszahlung Leistungsgebühr für alle Abfallbehälter, die Ihrem Kundenkonto zugeordnet sind. Datengrundlage: Anzahl der Entleerungen für den Behälter im Vorjahr
  19. Summe der Vorauszahlung für das Jahr 2024
  20. Die Vorauszahlungen werden (soweit möglich) auf vier gleich hohe Beträge aufgeteilt. Diese sind zu den angegebenen Stichtagen fällig.
  21. Bei allen Überweisungen der codierte Zahlungsgrund anzugeben ist, damit die Zahlung dem Kundenkonto und Abrechnungsjahr richtig zugeordnet werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit, die Vorauszahlungen in einem Betrag zu zahlen. In diesem Fall sind die Vorauszahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides fällig. 

 

Die aktuelle Abfallgebührensatzung des ZASO finden Sie hier: Abfallgebührensatzung ab 2023

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