Das Gebührenmodell des ZASO besteht aus zwei Teilen:
- einer Festgebühr (abfallmengenunabhängig)
- und einer Leistungsgebühr (hausmüllmengenabhängig)
Die Festgebühr
Die Festgebühr berechnet sich nach der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz auf einem Grundstück innerhalb des Zweckverbandsgebietes gemeldet sind. Mit zunehmender Anzahl von Haushaltsmitgliedern erhöht sich die Gebühr. Die Festgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben. Weitere Informationen können Sie der Satzung über die Benutzungsgebühren der abfallwirtschaftlichen Einrichtungen des Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (Abfallgebührensatzung) entnehmen.
| Haushaltsgröße | jährliche Festgebühr (gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2025) |
| 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen ab 6 Personen, jede weitere Person |
61,80 € 104,16 € 146,64 € 189,00 € 231,36 € 42,36 € |
| Haushaltsgröße | jährliche Festgebühr (gültig ab 01.01.2026) |
| 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen ab 6 Personen, jede weitere Person |
73,32 € 121,20 € 169,08 € 216,96 € 264,84 € 47,88 € |
Die Festgebühr für die Abfallentsorgung enthält die Vorhalte- und Verwaltungskosten für folgende Leistungen:
- Vorhaltekosten der Hausmüllentsorgung
- Sperrmüllanmeldung auf Abruf (2 x jährlich, bis 2,5 m³ pro Anmeldung) & Sperrmüllanlieferung auf den Wertstoffhöfen (insgesamt max. 10 m3 kostenfrei pro Jahr)
- Schrottanmeldung auf Abruf (2 x jährlich, in haushaltsüblicher Menge)
- Schadstoffmobil (halbjährlich) bzw. stationäre Schadstoffannahmestelle
- kommunale Altpapierentsorgung inkl. Behälterstellung und -reparatur
- Grünabfallentsorgung (max. 10 m3 kostenfrei pro Jahr)
- Verwaltungskosten (inkl. Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Wertstoffhöfe)
Die sogenannten Vorhaltekosten der Abfallentsorgung haben alle angeschlossenen Bürger und Gewerbe unabhängig von der beim Einzelnen anfallenden Abfallmenge mitzutragen, denn Abfallsammelfahrzeuge, entsprechendes Personal sowie Abfallentsorgungsanlagen müssen angeschafft und hergerichtet bzw. alle Grundstücke angefahren werden, ganz gleich, ob dort Abfall bereitgestellt worden ist oder nicht. Diese Kosten sind nicht in der Leistungsgebühr enthalten, sondern in der Festgebühr.
Viele Bürger denken, dass die Festgebühr auch Kosten für die Entsorgung der Wertstoffe enthält, die über den Gelben Sack oder die Glascontainer gesammelt werden. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Kosten für die Entsorgung der Leichtverpackungen, des Einwegglases und der sonstigen Verpackungen werden bereits beim Einkauf der Produkte entrichtet, sie sind im Kaufpreis enthalten.
Die Leistungsgebühr
Bei der Leistungsgebühr wird der tatsächliche Hausmüllanfall berücksichtigt.
Für die Leerung bzw. Abfuhr der entsprechend Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Hausmüllbehälter werden folgende Gebühren erhoben:
| Hausmüllsack und Einzelabfuhr |
Kosten pro Abfuhr |
| Hausmüllsack mit 70 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 80 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 120 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 240 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 1.100 Liter Füllraum
|
4,70 € 5,03 € 7,15 € 13,84 € 62,65 € |
| Hausmüllsack und Einzelabfuhr |
Kosten pro Abfuhr |
| Hausmüllsack mit 70 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 80 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 120 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 240 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 1.100 Liter Füllraum
|
5,12 € 5,47 € 7,73 € 15,03 € 68,18 € |
Mindestentleerungen ab 2026
Für jedes angemeldete Hausmüllbehältnis werden ab dem Jahr 2026 pro Kalenderjahr zwei Entleerungen (eine Mindestentleerung pro Halbjahr) berechnet, sofern für dieses Behältnis nicht ausreichend tatsächliche Entleerungen registriert werden konnten (Mindestentleerungsgebühr). Werden mehr als zwei Entleerungen je angemeldetem Hausmüllbehältnis verzeichnet, werden diese mit den Mindestentleerungen für das jeweilige Behältnis verrechnet. Werden weniger als zwei Entleerungen je angemeldetem Hausmüllbehältnis registriert, werden die Mindestentleerungen für das Behältnis der Gebühr zugrunde gelegt.
