Das Gebührenmodell des ZASO besteht aus zwei Teilen: | ||||||||
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einer Festgebühr (abfallmengenunabhängig) | |||||||
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und einer Leistungsgebühr (hausmüllmengenabhängig) | |||||||
Die Festgebühr | ||||||||
Die Festgebühr berechnet sich nach der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz auf einem Grundstück innerhalb des Zweckverbandsgebietes gemeldet sind. Mit zunehmender Anzahl von Haushaltsmitgliedern erhöht sich die Gebühr. Die Festgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben. Weitere Informationen können Sie der Satzung über die Benutzungsgebühren der abfallwirtschaftlichen Einrichtungen des Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (Abfallgebührensatzung) entnehmen. |
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Die Festgebühr für die Abfallentsorgung enthält die Vorhalte- und Verwaltungskosten für folgende Leistungen:
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Die sogenannten Vorhaltekosten der Abfallentsorgung haben alle angeschlossenen Bürger und Gewerbe unabhängig von der beim Einzelnen anfallenden Abfallmenge mitzutragen, denn Abfallsammelfahrzeuge, entsprechendes Personal sowie Abfallentsorgungsanlagen müssen angeschafft und hergerichtet bzw. alle Grundstücke angefahren werden, ganz gleich, ob dort Abfall bereitgestellt worden ist oder nicht. Diese Kosten sind nicht in der Leistungsgebühr enthalten, sondern in der Festgebühr. Viele Bürger denken, dass die Festgebühr auch Kosten für die Entsorgung der Wertstoffe mit dem Grünen Punkt enthält. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Kosten für die Entsorgung der Leichtverpackungen, des Einwegglases und der sonstigen Verpackungen werden bereits beim Einkauf der Produkte entrichtet, sie sind im Kaufpreis enthalten.
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Die Leistungsgebühr |
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Bei der Leistungsgebühr wird in durchaus ungewöhnlicher Weise der tatsächliche Hausmüllanfall berücksichtigt. Die Möglichkeit, nur dann die Mülltonne bereit zu stellen, wenn diese gefüllt ist, gibt es im gesamten Bundesgebiet nur selten. In den meisten Gebieten wird auch für die Leistungsgebühr ein Mindestbehältervolumen pro Haushalt/Grundstück sowie Mindestentleerungen pro Jahr vergeben, die zu bezahlen sind, selbst wenn die tatsächliche Abfallmenge wegen Vermeidungsmaßnahmen geringer ist. Wir sind der Meinung, dass unser System im besonderen Maße Anreize zur Müllvermeidung liefert.
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ZASO-Hausmüllsäcke können bis Ende Januar 2023 weiter verwendet und bereitgestellt werden, ab Februar 2023 gibt es Zusatzmarken, um die Differenz alte und neue Gebühr auszugleichen. |