Versand der Gebührenbescheide

Am Freitag, 9. Juni 2023 werden die Gebührenbescheide des ZASO für das Jahr 2023 an alle angeschlossenen Haushalte und Gewerbe versendet.

Neben der Grund-/Festgebühr wird mit dem Bescheid auch die Vorausleistung der Leistungsgebühr (= Entleerungen der Hausmüllbehälter) erhoben.

Zur erstmaligen Veranlagung aller bestehenden sowie neu hinzukommenden Kunden werden 4 Leerungen pro Behälter (= eine Leerung pro Quartal) angesetzt. Dies ist vergleichbar mit einem Abschlag für Strom. Die Anzahl von 4 Entleerungen bei der Vorausleistung der Leistungsgebühr bestimmt sich nach § 5 Abs. 3 der derzeit gültigen Abfallgebührensatzung des ZASO.
Diese 4 Leerungen werden dann im Folgejahr mit den tatsächlich erfolgten Leerungen verrechnet.
Das bedeutet, dass Sie als Kunde Geld erstattet bekommen, wenn Sie weniger als 4 Leerungen in Anspruch nehmen.

Auf schriftlichen Antrag kann die Anzahl der Leerungen für den Vorausleistungsbescheid erhöht werden. Das dazugehörige Formular finden Sie unter "Antrag auf Erhöhung der Leistungsgebühr (Leerungen Hausmüllbehälter)" auf der ZASO-Webseite im Punkt "Formulare". Eine Minderung auf weniger als 4 ist jedoch nicht möglich.

Sie erhalten Anfang 2024 einen Abrechnungsbescheid für die Leerungen aus 2023. Für den Vorausleistungsbescheid für das Jahr 2024 werden die tatsächlichen Leerungen 2023 angesetzt

HINWEIS: Bitte prüfen Sie Behältergröße und Behälternummer auf Ihrem Bescheid mit Ihren vorhandenen Hausmüllbehältern.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass Änderungen ausschließlich schriftlich (per Post, per E-Mail [an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.] oder über das Kontaktformular auf der Webseite und in der ZASO-Abfall-App) entgegengenommen werden können.

Bereits übersendete Anträge und Änderungen werden durch die zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung Gebühren schnellstmöglich abgearbeitet.

Aufgrund eines erhöhten Aufkommens an telefonischen und schriftlichen Meldungen kann es derzeit zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer Ihrer Änderungen und Anträge kommen. Wir bemühen uns, Ihre Meldungen schnellstmöglich zu bearbeiten.

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten Sie noch um etwas Geduld.

Ergänzende Hinweise:

 

Aufbau des Gebührenbescheides

Aufbau Gebührenbescheid

  1.  Empfängeradresse des Bescheides
  2.  Kontaktdaten Ihres Sachbearbeiters
  3.  Bankverbindung für die Überweisung der Abfallgebühren
  4.  Adresse der Abfallentsorgung
  5.  Ihre ZASO-Kundennummer (wichtig für alle Anliegen)
  6.  Art, Bezeichnung und Jahr des Bescheides
  7.  Codierter Zahlungsgrund: Bitte nutzen Sie diesen Zahlungsgrund für alle Zahlungen auf Basis dieses Bescheides
  8.  Festgebühr: Die Festgebühr berechnet sich nach der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz auf einem Grundstück innerhalb des Zweckverbandsgebietes gemeldet sind. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
  9.  Veranlagungszeitraum = Meldezeitraum, Personenzahl = Anzahl der unter dem Kundenkonto gemeldeten Personen, Gebühr = Höhe der Festgebühr für 2023 (weitere Informationen zu den Gebührensätzen finden Sie hier).
  10.  Leistungsgebühr: Für die Leerung bzw. Abfuhr der entsprechend Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Hausmüll-Abfallbehälter erhobene Gebühr.
  11.  Vorausleistung für alle Abfallbehälter, die Ihrem Kundenkonto zugeordnet sind: Zur erstmaligen Veranlagung aller bestehenden sowie neu hinzukommenden Kunden werden 4 Leerungen pro Behälter (= eine Leerung pro Quartal) angesetzt. Dies ist vergleichbar mit einem Abschlag für Strom. Die Anzahl von 4 Entleerungen bei der Vorausleistung der Leistungsgebühr bestimmt sich nach § 5 Abs. 3 der derzeit gültigen Abfallgebührensatzung des ZASO.

    Diese 4 Leerungen werden dann im Folgejahr mit den tatsächlich erfolgten Leerungen verrechnet. Das bedeutet, dass Sie als Kunde Geld erstattet bekommen, wenn Sie weniger als 4 Leerungen in Anspruch nehmen.

    Auf schriftlichen Antrag kann die Anzahl der Leerungen für den Vorausleistungsbescheid erhöht werden. Das dazugehörige Formular finden Sie unter "Antrag auf Erhöhung der Leistungsgebühr (Leerungen Hausmüllbehälter)" auf der ZASO-Webseite im Punkt "Formulare". Eine Minderung auf weniger als 4 ist jedoch nicht möglich.

    Sie erhalten Anfang 2024 einen Abrechnungsbescheid für die Leerungen aus 2023. Für den Vorausleistungsbescheid für das Jahr 2024 werden die tatsächlichen Leerungen 2023 angesetzt

  12.  Gesamtsumme der Abfallgebühren = Festgebühr + Leistungsgebühr
  13.  Fälligkeit der Abfallgebühren: Die Vorauszahlungen werden (soweit möglich) auf vier gleich hohe Beträge aufgeteilt. Diese sind zu den angegebenen Stichtagen fällig. Es besteht auch die Möglichkeit, die Vorauszahlungen in einem Betrag zu zahlen. In diesem Fall sind die Vorauszahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides fällig.
  14.  Hinweis, dass bei allen Überweisungen der codierte Zahlungsgrund anzugeben ist, damit die Zahlung dem Kundenkonto und Abrechnungsjahr richtig zugeordnet werden kann.
  15.  Fragen zu eventuell vorhandenen Guthaben kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter beantworten.

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Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) * Wohlfarthstraße 7 * 07381 Pößneck

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