Das Gebührenmodell für andere Herkunftsbereiche als private Haushaltungen des ZASO besteht aus zwei Teilen:
- einer Grundgebühr (abfallmengenunabhängig)
- und einer Leistungsgebühr (hausmüllmengenabhängig)
Die Grundgebühr
Bei Gewerben sowie öffentlichen und privaten Einrichtungen sind die Bemessungsgrundlage für die Grundgebühr die in der Tabelle genannten Einwohnergleichwerte (Beispiel: Industrie, Handwerk, sonstige Gewerbetriebe: 1 Einwohnergleichwert [EGW] = 3 Beschäftigte).
Die Grundgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben. Weitere Informationen können Sie der Satzung über die Benutzungsgebühren der abfallwirtschaftlichen Einrichtungen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla (Abfallgebührensatzung) entnehmen.
| Einwohnergleichwert | jährliche Grundgebühr (gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2025) |
| 1 Einwohnergleichwert 2 Einwohnergleichwerte 3 Einwohnergleichwerte 4 Einwohnergleichwerte 5 Einwohnergleichwerte ab 5 Einwohnergleichwerte, zusätzlich je EGW |
47,76 € 79,56 € 111,48 € 143,28 € 175,08 € 31,80 € |
Berechnung der Grundgebühr ab 2026:
Die Grundgebühr setzt sich aus einem konstanten Anteil pro Gewerbebetrieb (25,68 €) sowie einem variablen Anteil pro Einwohnergleichwert (32,28 €) zusammen. Der variable Anteil pro EGW wird mit dem den Gewerbebetrieb entsprechenden EGW multipliziert. Die Formel für die Berechnung der Grundgebühr lautet daher:
Grundgebühr = Anteil pro Gewerbebetrieb + (EGW x Anteil pro EGW)
| Einwohnergleichwert | jährliche Grundgebühr (gültig ab 01.01.2026) |
| 1 Einwohnergleichwert 2 Einwohnergleichwerte 3 Einwohnergleichwerte 4 Einwohnergleichwerte 5 Einwohnergleichwerte ab 5 Einwohnergleichwerte, zusätzlich je EGW |
57,96 € 90,24 € 122,52 € 154,80 € 187,08 € 32,28 € |
Berechnung Einwohnergleichwerte (EGW)
| 1. | Industrie, Handwerk, sonstige Gewerbetriebe | 3 Beschäftigte | 1 EGW |
| 2. | Geldinstitute, Verwaltungen, Handelseinrichtungen, Märkte, Tankstellen, Arztpraxen, freiberuflich Tätige (einschließlich Einzelunternehmer) | 3 Beschäftigte | 1 EGW |
| 3. | Hotels, Pensionen, Gasthöfe mit Fremdenzimmer u. a. Beherbergungsbetriebe | je 10 Betten Kapazität und je 2 Beschäftigte |
1 EGW 1 EGW |
| 4. | Kinder-, Jugend-, Lehrlings- und Studentenwohnheime | je 5 Betten und 3 Beschäftigte |
1 EGW 1 EGW |
| 5. | Schulen, Horte (Schüler, Lehrer, Angestellte) | pro 15 Personen | 1 EGW |
| 6. | Tagesstätten (Kinder/Erwachsene, Erzieher, Angestellte) | pro 15 Personen | 1 EGW |
| 7. | Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Alten- und Pflegeheime | 3 Betten Kapazität und 3 Beschäftigte |
1 EGW 1 EGW |
| 8. | land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Baubetriebe und sonstige Betriebe mit ganzjährig wechselnden Einsatzorten (Veranlagung der Beschäftigten mit überwiegendem Aufenthalt in festen Arbeitsorten im ZASO-Gebiet) | 3 Beschäftigte | 1 EGW |
| 9. | Vereine (auch gemeinnützige) mit hauptamtlicher Geschäftsstelle, Parteibüros, Kirchenverwaltungen | 3 Beschäftigte | 1 EGW |
| 10. | saisonale Freizeiteinrichtungen (auch als nachgeordnete Einrichtung der Verwaltung) | 2 Beschäftigte | 1 EGW |
| 11. | ganzjährige Freizeiteinrichtungen (auch als nachgeordnete Einrichtung der Verwaltung) | 1 Beschäftigter | 1 EGW |
| 12. | Campingplätze, gewerbliche betriebene Bungalowsiedlungen | 6 Stellplätze und 3 Beschäftigte |
1 EGW 1 EGW |
| 13. | Gaststätten, Restaurants, Imbisse, Kantinen | 2 Beschäftigte | 1 EGW |
| 14. | andere nicht aufgeführte Betriebe und Einrichtungen | 3 Beschäftigte | 1 EGW |
| 15. | Feuerwehren, Vereinsheime, Bürgerhäuser und andere Betriebe und Einrichtungen ohne Beschäftigte | je Anlage | 1 EGW |
Die Grundgebühr für die Abfallentsorgung enthält die Vorhalte- und Verwaltungskosten für folgende Leistungen:
- Vorhaltekosten der Hausmüllentsorgung
- Sperrmüllanmeldung auf Abruf (2 x jährlich, in haushaltsüblicher Menge)
- Schrottanmeldung auf Abruf (2 x jährlich, in haushaltsüblicher Menge)
- kommunale Altpapierentsorgung inkl. Behälterstellung (max. 1,1 m³ /Monat)
- Verwaltungskosten (inkl. Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit)
Fällt bei Altpapier mehr als 1,1 m³ pro Monat an, ist diese Fraktion eigenverantwortlich zu entsorgen.
Viele denken, dass die Grundgebühr auch Kosten für die Entsorgung der Wertstoffe enthält, die über den Gelben Sack oder die Glascontainer gesammelt werden. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Kosten für die Entsorgung der Leichtverpackungen, des Einwegglases und der sonstigen Verpackungen werden bereits beim Einkauf der Produkte entrichtet, sie sind im Kaufpreis enthalten.
Die Leistungsgebühr
Für die Leerung bzw. Abfuhr der entsprechend Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Hausmüllbehälter werden folgende Gebühren erhoben:
| Hausmüllsack und Einzelabfuhr | Kosten pro Abfuhr (gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2025) |
| Hausmüllsack mit 70 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 80 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 120 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 240 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 1.100 Liter Füllraum
|
4,70 € 5,03 € 7,15 € 13,84 € 62,65 € |
| Hausmüllsack und Einzelabfuhr | Kosten pro Abfuhr (gültig ab 01.01.2026) |
| Hausmüllsack mit 70 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 80 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 120 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 240 Liter Füllraum
Abfallbehälter mit 1.100 Liter Füllraum
|
5,12 € 5,47 € 7,73 € 15,03 € 68,18 € |
Mindestentleerungen ab 2026
Für jedes angemeldete Hausmüllbehältnis werden ab dem Jahr 2026 pro Kalenderjahr zwei Entleerungen (eine Mindestentleerung pro Halbjahr) berechnet, sofern für dieses Behältnis nicht ausreichend tatsächliche Entleerungen registriert werden konnten (Mindestentleerungsgebühr). Werden mehr als zwei Entleerungen je angemeldetem Hausmüllbehältnis verzeichnet, werden diese mit den Mindestentleerungen für das jeweilige Behältnis verrechnet. Werden weniger als zwei Entleerungen je angemeldetem Hausmüllbehältnis registriert, werden die Mindestentleerungen für das Behältnis der Gebühr zugrunde gelegt.
