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Das Gebührenmodell für andere Herkunftsbereiche als private Haushaltungen des ZASO besteht aus zwei Teilen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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einer Grundgebühr (abfallmengenunabhängig) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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und einer Leistungsgebühr (hausmüllmengenabhängig) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Grundgebühr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei Gewerben sowie öffentlichen und privaten Einrichtungen staffelt sich die Grundgebühr nach der Anzahl der Beschäftigten, die nach Umlage auf Einwohnergleichwerte (1 Einwohnergleichwert [EGW] = i. d. R. 3 Beschäftigte) berechnet wird. |
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Die Grundgebühr 2023 für die Abfallentsorgung enthält die Vorhalte- und Verwaltungskosten für folgende Leistungen:
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Vorhaltekosten der Hausmüllentsorgung
Sperrmüllanmeldung auf Abruf (2 x jährlich, in haushaltsüblicher Menge)
Schrottanmeldung auf Abruf (2 x jährlich, in haushaltsüblicher Menge)
kommunale Altpapierentsorgung inkl. Behälterstellung (max. 1,1 m³ /Monat)
Verwaltungskosten (inkl. Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit)
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Fällt bei Altpapier mehr als 1,1 m³ pro Monat an, ist diese Fraktion eigenverantwortlich zu entsorgen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die sogenannten Vorhaltekosten der Abfallentsorgung haben alle angeschlossenen Bürger und Gewerbe unabhängig von der beim Einzelnen anfallenden Abfallmenge mitzutragen, denn Abfallsammelfahrzeuge, entsprechendes Personal sowie Abfallentsorgungsanlagen müssen angeschafft und hergerichtet bzw. alle Grundstücke angefahren werden, ganz gleich, ob dort Abfall bereitgestellt worden ist oder nicht. Diese Kosten sind nicht in der Leistungsgebühr enthalten, sondern in der Grund- bzw. Festgebühr.
Viele denken, dass die Grundgebühr auch Kosten für die Entsorgung der Wertstoffe mit dem Grünen Punkt enthält. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Kosten für die Entsorgung der Leichtverpackungen, des Einwegglases und der sonstigen Verpackungen werden bereits beim Einkauf der Produkte entrichtet, sie sind im Kaufpreis enthalten.
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Die Leistungsgebühr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei der Leistungsgebühr wird in durchaus ungewöhnlicher Weise der tatsächliche Hausmüllanfall berücksichtigt. Die Möglichkeit, nur dann den Hausmüllbehälter bereit zu stellen, wenn dieser gefüllt ist, gibt es im gesamten Bundesgebiet nur selten. In den meisten Gebieten wird auch für die Leistungsgebühr ein Mindestbehältervolumen pro Gewerbe/Grundstück sowie Mindestentleerungen pro Jahr vergeben, die zu bezahlen sind, selbst wenn die tatsächliche Abfallmenge wegen Vermeidungsmaßnahmen geringer ist. Wir sind der Meinung, dass unser System im besonderen Maße Anreize zur Müllvermeidung liefert. Für die Leerung bzw. Abfuhr der entsprechend Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Hausmüll-Abfallbehälter werden folgende Gebühren erhoben: |
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ZASO-Hausmüllsäcke können bis Ende Januar 2023 weiter verwendet und bereitgestellt werden, ab Februar 2023 gibt es Zusatzmarken, um die Differenz alte und neue Gebühr auszugleichen.
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