Sie befinden sich hier: Abfallgebühren / Gewerbe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Gebührenmodell des ZASO besteht aus zwei Teilen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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einer Festgebühr (abfallmengenunabhängig) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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und einer Leistungsgebühr (hausmüllmengenabhängig => Banderole, Quartals- und Jahresaufkleber, Müllsack) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Festgebühr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei Gewerben sowie öffentlichen und privaten Einrichtungen staffelt sich die Festgebühr nach der Anzahl der Beschäftigten, die nach Umlage auf Einwohnergleichwerte (1 Einwohnergleichwert [EGW] = i. d. R. 3 Beschäftigte) berechnet wird. Für einen Einwohnergleichwert ist zurzeit eine Gebühr von 49,56 € pro Jahr zu entrichten), die mittels Gebührenbescheid erhoben wird. Weitere Informationen können Sie Paragraf 4 der Satzung über die Benutzungsgebühren der abfallwirtschaftlichen Einrichtungen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla (Abfallgebührensatzung) entnehmen. |
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Die Festgebühr für die Abfallentsorgung enthält die Vorhalte- und Verwaltungskosten für folgende Leistungen:
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Vorhaltekosten der Hausmüllentsorgung
Sperrmüllanmeldung auf Abruf (nach Bedarf, in haushaltsüblicher Menge)
Schrottanmeldung auf Abruf (nach Bedarf, in haushaltsüblicher Menge)
stationäre Schadstoffannahmestelle (max. 500 kg/Jahr)
kommunale Altpapierentsorgung inkl. Behälterstellung (max. 1,1 m³ /Monat)
Verwaltungskosten (inkl. Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit)
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Fallen jährlich mehr als 500 kg gefährliche Abfälle (Schadstoffe) bzw. bei Altpapier mehr als 1,1 m³ pro Monat an, sind diese Fraktionen eigenverantwortlich zu entsorgen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die sogenannten Vorhaltekosten der Abfallentsorgung haben alle angeschlossenen Bürger und Gewerbe unabhängig von der beim Einzelnen anfallenden Abfallmenge mitzutragen, denn Abfallsammelfahrzeuge, entsprechendes Personal sowie Abfallentsorgungsanlagen müssen angeschafft und hergerichtet bzw. alle Grundstücke angefahren werden, ganz gleich, ob dort Abfall bereitgestellt worden ist oder nicht. Diese Kosten sind nicht in der Leistungsgebühr enthalten, sondern in der Grundgebühr.
Viele denken, dass die Grundgebühr auch Kosten für die Entsorgung der Wertstoffe mit dem Grünen Punkt enthält. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Kosten für die Entsorgung der Leichtverpackungen, des Einwegglases und der sonstigen Verpackungen werden bereits beim Einkauf der Produkte entrichtet, sie sind im Kaufpreis enthalten.
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Die Leistungsgebühr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei der Leistungsgebühr wird in durchaus ungewöhnlicher Weise der tatsächliche Hausmüllanfall berücksichtigt. Die Möglichkeit, nur dann eine Banderole zu kaufen bzw. die Mülltonne bereit zu stellen, wenn diese gefüllt ist, gibt es im gesamten Bundesgebiet nur selten. In den meisten Gebieten wird auch für die Leistungsgebühr ein Mindestbehältervolumen pro Gewerbe/Grundstück sowie Mindestentleerungen pro Jahr vergeben, die zu bezahlen sind, selbst wenn die tatsächliche Abfallmenge wegen Vermeidungsmaßnahmen geringer ist. Wir sind der Meinung, dass unser System im besonderen Maße Anreize zur Müllvermeidung liefert. Für die Leerung bzw. Abfuhr der entsprechend Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Hausmüll-Abfallbehälter werden folgende Gebühren erhoben: |
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Hausmüllsäcke, Banderolen und Quartalsaufkleber können in den Müllmarkenverkaufsstellen erworben werden.
Jahresaufkleber erhalten Sie über die Geschäftsstelle des ZASO. |