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Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla nimmt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die der Abfallentsorgung, wahr. Aus diesem Grund muss er per Satzung bestimmen, wie die Abfallentsorgung durchgeführt wird und welche Benutzungsgebühren dafür erhoben werden.
Die verbrauchsunabhängigen Kosten beinhalten u. a. die Kosten für den Unterhalt und die Bewirtschaftung des Abfallbehandlungszentrums, anteilig die thermischen Behandlungskosten, der Errichtung und des Betriebs der Wertstoffhöfe und Grünabfallplätze, der Anschaffung und des Unterhalts der Müllfahrzeuge, der Personalkosten u. a.. Diese Kosten fallen an, unabhängig davon, ob der einzelne Nutzer die Abfallentsorgung im angebotenen Umfang ganz, teilweise oder zum jetzigen Zeitpunkt nicht nutzt. Sie sind deshalb auch von jedem Einwohner sowie den gewerblichen und öffentlichen Gewerben mit zu tragen.
Die Zahlungspflicht der Gebührenschuldner umfasst die Abfallgebühr als ganzes. Ein "Heraussuchen" von Teilen und deren Bezahlung ist nicht zulässig. |
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