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    Entstehung / Struktur / Pflichtaufgaben / Zweckverbandsräte
    Über Uns
    Entstehung

    Im Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz werden die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorger im Sinne der Daseinsvorsorge verpflichtet.
    Eine große Palette weitergehender Verordnungen, Vorschriften, Regelungen usw. legen Standards, Grenzwerte, Mindestanforderungen für alle Bereiche der Abfallvermeidung, - verwertung, -behandlung und -beseitigung fest.

    Die Fülle und der finanzielle Aufwand dieser Pflichtaufgaben veranlasste viele Landkreise, sich zusammenzuschließen. So auch die Landkreise in Südostthüringen, die jetzt die Landkreise Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt bilden und sich durch Beschluss am 19. April 1994 zum Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) mit Sitz in Pößneck zusammengeschlossen haben (Verbandssatzung).

    Ihm wurde die gesamte Entsorgungspflicht übertragen, außer den Aufgaben der Unteren Abfallbehörde (Ahndung und Beseitigung wilder Ablagerungen).

    Das ZASO-Gebiet umfasst eine Fläche von 2.183 km² mit ca. 218.370 Einwohnern.

    Struktur

    Der ZASO ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

    Im zweckverbandseigenen Amtsblatt wird u. a. zu den öffentlichen Verbandsversammlungen eingeladen bzw. deren Beschlüsse nebst weiteren Informationen veröffentlicht.

    Die Verbandsversammlung des ZASO setzt sich aus je 6 Verbandsräten einschließlich der Landräte aus den Reihen der Kreistage der beiden Landkreise zusammen. Die Verbandsversammlung tagt 6 bis 8-mal pro Jahr unter Leitung des Verbandsvorsitzenden, um Beschlüsse zu fassen, die die Geschäftsstelle vorzubereiten und umzusetzen hat.

    Pflichtaufgaben

    Die Pflichtaufgaben der Abfallentsorgung im ZASO umfassen die:
     
    - getrennte Erfassung (Einsammlung, Transport) von verschiedenen Abfallarten aus privaten Haushalten und zu beseitigende Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten (z. B. Gewerbe) durch vertraglich beauftragte Privatfirmen
     
    - Verwertung durch vertraglich beauftragte Privatfirmen und soziale Einrichtungen

    - Behandlung von Haus- und Sperrmüll auf der ZASO-eigenen Mechanisch-Biologischen Restabfallbehandlungsanlage (MBRA)

    - Deponierung von nicht verwertbaren Abfällen auf der ZASO-eigenen Deponie Wiewärthe Pößneck

    - Verwaltung und Organisation vorgenannter Aufgaben

    - Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung:

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    Erarbeiten von Konzepten für eine künftige Abfallwirtschaft
    Planung und Statistik (Erstellung von Bilanzen und Konzepten)
    Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
    Rekultivierung von geschlossenen Deponien und deren Nachsorge - gesamt 11 Altdeponien im Gebiet


    - Per Kreislaufwirtschaftsgesetz und Gewerbeabfallverordnung gibt es für die Abfälle aus privaten Haushalten und für zu beseitigende Abfälle aus anderen Herkunfsbereichen als Haushalten eine Überlassungspflicht an den ZASO. Unter dem Gesetz regelt der ZASO über Satzungen u. a. den Anschluss- und Benutzerzwang, die von der Entsorgung des ZASO ausgeschlossenen Abfallarten sowie die Gebührenerhebung; ebenfalls welche, wie und wo die zu trennenden Abfallarten dem ZASO zu überlassen sind.

     
    Zweckverbandsräte des ZASO
    KREIS SAALFELD-RUDOLSTADT SAALE-ORLA-KREIS
    6 Verbandsräte inklusive Landrat 6 Verbandsräte inklusive Landrat

    - Marion Philipp
    - Werner Groll
    - Jens Ungelenk
    - Hans-Jürgen Oßwald
    - Klaus Biedermann
    - Dr. Werner Thomas

    - ...
    - Gottfried Schugens
    - Dr. Arnfried Völlm
    - Martina Voll
    - Dieter Knüpfer
    - Wolfgang Kleindienst