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    Anmeldung / Sperrmüllanlieferung auf Wertstoffhöfen
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    Sperrmüll
    Sperrmüll ist Siedlungsabfall (Hausmüll oder hausmüllähnlicher Gewerbeabfall), der aufgrund seiner Sperrigkeit oder seines Gewichtes nicht über die für Siedlungsabfall zugelassenen Behälter (Hausmüll- bzw. Restmülltonne) entsorgt werden kann. In der Regel handelt es sich um große Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus Haus und Garten, die nicht zu Wertstoffen, Elektroaltgeräten, Schrott, Bauabfällen, Grünabfällen oder Schadstoffen zählen.

    Die Erfassung erfolgt im Holsystem, d. h. nach individueller Anmeldung wird der Sperrmüll i. d. R. vor dem Grundstück zu dem mitgeteilten Abfuhrtermin von den Abfallerzeugern bereitgestellt und mit den Pressmüllfahrzeugen der beauftragten Entsorgungsunternehmen zur MBRA (Pößneck) transportiert.

    Es können erfasst werden

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    Möbel und Einrichtungsgegenstände (z. B. Tische, Stühle, Couch, Schränke, Lampen, …)
    Matrazen und Federbetten, Steppdecken
    Teppiche, Fußbodenbeläge
    Kinderwagen
    sperrige Garten- und Hausarbeitsgeräte (z. B. Gartenschlauch, Besen, …)
    große Taschen, Ranzen, Koffer u. ä. (ohne Inhalt)
    große nichtmetallische Behälter ohne Inhalt (z. B. Fässer, Wäschekörbe, Kisten Plastikeimer, Plastikeimer, Plastikbadewanne, …)
    je 1 Wasch- und Toilettenbecken und Duschbecken
    Altfenster und –türen (je mit amtlicher Aufklebermarke, erhältlich in Müllmarkenverkaufsstellen)
    nichtmetallische Rollos und Gardinenstangen
    Gartenmöbel, Campingartikel (z. B. Zelt, Luftmatrazen, …)
    haushaltsübliche Sport-, Spiel- und Freizeitartikel (z. B. Surfbretter, Ski, Tretauto, …)
    sperrige Dekorationsgegenstände (Bodenvase, Gemälde, … u. ä.)

    Es können nicht erfasst werden

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    Bauabfälle: Balken, Bretter, Vertäfelung, Dielen, Parkett, Fliesen, WC-/Wasch- und Duschbecken (wenn mehr als je 1 Stück), Einbaubadewanne, Glaswolle, Zäune, Mauersteine, Hasenställe, abgerissene Schuppen u. ä.
    asbesthaltige Abfälle, Dachpappe, Wellpolyester
    metallene sperrige Abfälle (siehe Definition Schrott)
    Kleinteile: mit „Krimskrams“ gefüllte Säcke und Kisten, das Sammelsurium aus Haushaltsauf-lösungen (i. d. R. Hausmüll)
    Lumpen (nicht verwendbare Textilien), Tapetenreste (gehören zum Hausmüll)
    Kfz-Teile (Motoren, Anhänger, Reifen, Batterien, Kfz-Sitze, …) – werden grundsätzlich nicht vom ZASO entsorgt
    Gartenabfälle aller Art, Weihnachtsbäume
    verschlossene Behälter (Fässer, Gasflaschen, Benzinkanister, …) – Gefahrenherde
    Erdaushub, Steine
    DSD-Wertstoffe (Glas, Papier, Pappe, Kunststoffe)
    verwertbare Textilien (Kleiderspende)
    Sonderabfall (wie Farben, Öle, Lösungsmittel usw.)


    An allen Wertstoffhöfen kann jetzt auch Sperrmüll aus Privathaushalten in Kleinmengen unter folgenden Bedingungen angeliefert werden:
     

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    Bei der Anlieferung von Sperrmüll ist die „gelbe Sperrmüllkarte“ mit den entsprechenden Angaben beim Personal des Wertstoffhofes abzugeben oder vor Ort auszufüllen.

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    Im Sperrmüll darf kein in Säcken u. ä. abgefüllter Hausmüll – wie Tapetenreste, Lumpen usw. – und auch kein Bauabfall enthalten sein. Solche Anlieferungen werden zurückgewiesen
    (siehe Sperrmülldefinition).

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    Pro Anlieferung wird höchstens soviel Sperrmüll zugelassen, wie in einen Pkw, Pkw-Anhänger oder Kleintransporter (z. B. Multicar) hineinpasst. Gewerblicher Sperrmüll oder die Anlieferung durch Containerdienste ist nicht zugelassen.

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    Die Sperrmüllannahme läuft zunächst versuchsweise und kann jederzeit vom ZASO widerrufen werden.

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    Den Anweisungen des Wertstoffhofpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Öffnungszeiten sind zu beachten!