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    Gebühren
    INHALT

    - Gebührenmodell

    - Aufkommenunabhängige Abfallgebühr - Haushaltungen

    - Aufkommenunabhängige Abfallgebühr - Gewerbe

    - Gebührensätze zur Hausmüllentsorgung

    - Benutzungsgebühren ABZ "Wiewärthe" (Abfallgebührensatzung)


     
      § 1 Gebührenmodell  

     

    Das seit Gründung des ZASO - vor nunmehr fast 10 Jahren - angewandte Gebührenmodell hat sich weitgehend bewährt. Es besteht aus einer Leistungsgebühr (hausmüllmengenabhängig - Banderole, Aufkleber oder Müllsack) und einer Grundgebühr (abfallmengenunabhängig).

    Bei der Leistungsgebühr wird in durchaus ungewöhnlicher Weise der tatsächliche Hausmüllanfall berücksichtigt. Die Möglichkeit, nur dann eine Banderole zu kaufen bzw. die Mülltonne bereitzustellen, wenn diese gefüllt ist, gibt es im gesamten Bundesgebiet nur selten. In den meisten Gebieten wird auch für die Leistungsgebühr ein Mindestbehältervolumen pro Haushalt/Grundstück sowie Mindestentleerungen pro Jahr vorgegeben, die zu bezahlen sind, selbst wenn die tatsächliche Abfallmenge wegen Vermeidungsmaßnahmen geringer ist. Wir sind allerdings der Meinung, dass unser System im besonderen Maße Anreize zur Müllvermeidung liefert.

    Die Grundgebühr beträgt unverändert 36,00 Euro für den 1 - Personenhaushalt pro Jahr. Mit zunehmender Anzahl von Haushaltsmitgliedern erhöht sich die Gebühr degressiv (d. h. mit kleiner werdendem Anteil pro zusätzlicher Person).
     
    Größe jährliche aufkommenunabhängige Gebühr
    (Grundgebühr) des ZASO
           
    1-Personen-Haushalt
    2-Personen-Haushalt
    3-Personen-Haushalt
    4-Personen-Haushalt
    5-Personen-Haushalt
    ab 6-Personen-Haushalt jede weitere Person im Haushalt
    36,00
    70,80
    100,80
    126,60
    150,00

    11,00
      Euro
    Euro
    Euro
    Euro
    Euro

    Euro

    Bei Gewerben sowie öffentlichen und privaten Einrichtungen staffelt sich die Grundgebühr nach Anzahl der Beschäftigten, die nach Umlage auf Einwohnergleichwerte (1 EWG = i. d. R. 3 Beschäftigte) berechnet wird. Für einen Einwohnergleichwert ist zzt. eine Gebühr von 33,60 Euro pro Jahr zu entrichten.

    Die Grundgebühr für die Abfallentsorgung der privaten Haushalte enthält die Vorhalte- und
    Verwaltungskosten für folgende Leistungen:

    • Fixkosten Hausmüll
    • Sperrmüll
    • Altpapier
    • Schadstoffe
    • Elektro(nik)schrott, Schrott
    • Grünschnitt
    • Verwaltung
    • sonstige

    Die gewerbliche Grundgebühr setzt sich aus den gleichen Leistungen - außer Grünabfall - zusammen. Fallen bei Schadstoffen im Gewerbe in der Summe mehr als 500 kg pro Jahr bzw. bei Altpapier mehr als 1,1 m³ pro Monat an, sind diese Fraktionen eigenverantwortlich zu entsorgen.

    Die so genannten Vorhaltekosten der Abfallentsorgung haben alle angeschlossenen Bürger und Gewerbe unabhängig von der beim einzelnen anfallenden Abfallmenge mitzutragen, denn Abfallsammelfahrzeuge, entsprechendes Personal sowie Abfallentsorgungsanlagen müssen angeschafft und hergerichtet bzw. alle Grundstücke angefahren werden, ganz gleich, ob dort Abfall bereitgestellt worden ist oder nicht. Diese Kosten sind nicht in der Leistungsgebühr
    (Müllmarken u. ä.) - wie viele meinen - enthalten, sondern in der Grundgebühr.

    Viele Bürger denken, dass die Grundgebühr auch Kosten für die Entsorgung der Wertstoffe mit dem Grünen Punkt enthält. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Kosten für die Entsorgung der
    Leichtverpackungen, des Einwegglases und der sonstigen Verpackungen werden bereits beim Einkauf der Produkte entrichtet. Sie sind im Kaufpreis enthalten.

    Manche Bürger befürworten mit der Einführung des Abrufsystems für Sperrmüll und Schrott auch die individuelle Gebühr für die Entsorgung dieser Leistungen. Grundsätzlich könnte die Verbandsversammlung künftig eine dahingehende Gebührenänderung beschließen, die für den
    1-Personenhaushalt eine Änderung von jetzt 36,00 Euro auf ca. 32,00 Euro (enthält noch die Vorhaltekosten Sperrmüll- und Schrottentsorgung) bedeuten würde. Allerdings wäre in der Folge zu bedenken, dass dann zusätzlich zu dieser Grundgebühr bei einer Sperrmüll- oder Schrottabholung etwa 15,00 Euro bis 30,00 Euro für den betreffenden Haushalt entstehen. Es ist stark anzunehmen, dass dann weniger umweltbewusste Mitbürger die nähere und weitere Umgebung verstärkt mit ihrem Müll verschandeln.
     

     

     
    § 2 AUFKOMMENUNABHÄNGIGE ABFALLGEBÜHR - HAUSHALTUNGEN

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung der aufkommenunabhängigen Gebühr für die Entsorgung von Abfällen aus Haushaltungen, ist die Zahl der in einem Haushalt lebenden Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz mit überwiegendem Aufenthalt im Zweckverbandsgebiet auf einem Grundstück innerhalb des Einzugsgebietes des Zweckverbandes (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis) gemeldet sind.

    Per Gebührenbescheid werden von den Haushalten die folgenden aufkommenunabhängigen Gebühren pro Quartal erhoben:

    Größe Quartal
    1-Personen-Haushalt
    2-Personen-Haushalt
    3-Personen-Haushalt
    4-Personen-Haushalt
    5-Personen-Haushalt
    ab 6-Personen-Haushalt jede weitere Person

     
    9,00
    17,70
    25,20
    31,65
    37,50
    2,75





    § 3 AUFKOMMENUNABHÄNGIGE ABFALLGEBÜHR - GEWERBE

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung der aufkommenunabhängigen Gebühr für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen sind die im folgenden genannten Einwohnergleichwerte (EWG). Die Berechnung der Gebühren erfolgt in auf zwei Stellen nach dem Komma berechneten Bruchteilen der EWG.

    Per Gebührenbescheid werden von den anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen die folgenden aufkommenunabhängigen Gebühren pro Quartal erhoben:
    pro 1 Einwohnergleichwert (EWG)
    8,40 €
    1.

    2.



    3.


    4.


    5.



    6.


    7.





    8.


    9.


    10.


    11.


    12.


    13.
    Industrie, Handwerk und sonstige Gewerbebetriebe

    Geldinstitute, Verwaltungen, Handelseinrichtungen, Märkte, Tankstellen, Arztpraxen, freiberuflich Tätige mit Publikumsverkehr

    Hotels, Pensionen, Gasthöfe mit Fremdenzimmer u. a. Beherbergungsbetriebe

    Schulen, Horte


    Kindergärten, Kindergrippen



    Krankenhäuser, Sanatorien, Alten-, Kinder-, Jugend- und Studentenwohnheime

    Land- u. forstwirtschaftliche Betriebe, Baubetriebe u. sonst. Betriebe mit ganzjährig wechselnden Einsatzorten (Veranlagung der Beschäftigten mit überwiegendem Aufenthalt in festen Arbeitsorten im ZASO-Gebiet)

    Vereine (auch gemeinnützig) mit hauptamtlicher Geschäftsstelle, Parteibüros, Kirchenverwaltungen

    saisonale Freizeiteinrichtung (auch als nachgeordnete Einrichtung der Verwaltungen)

    ganzjährige Freizeiteinrichtungen (auch als nachgeordnete Einrichtung der Verwaltungen)

    Campingplätze, gewerblich betriebene Bungalowsiedlungen

    Gaststätten, Restaurants, Imbisse, Kantine (ohne Übernachtung)

    andere, nicht aufgeführte Betriebe und Einrichtungen


     
    3 Beschäftigte


    3 Beschäftigte


    je 10 Betten Kapazität
    und je 2 Beschäftigte

    pro 10 Personen (Schüler,
    Lehrer, Angestellte)

    pro 15 Personen
    (Kinder, Erzieher,
    Angestellte)

    3 Betten Kapazität
    und 3 Beschäftigte

    3 Beschäftigte





    3 Beschäftigte


    2 Beschäftigte


    1 Beschäftigter


    6 Stellplätze
    und 3 Beschäftigte

    2 Beschäftigte


    3 Beschäftigte
    1 EWG


    1 EWG


    1 EWG


    1 EWG


    1 EWG



    1 EWG


    1 EWG





    1 EWG


    1 EWG


    1 EWG


    1 EWG


    1 EWG


    1 EWG
    § 4 GEBÜHRENSÄTZE ZUR HAUSMÜLLENTSORGUNG

    Für die Entleerung bzw. Abfuhr der entsprechend § 13 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Abfallbehälter sowohl aus Haushaltungen als auch aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen werden folgende aufkommenabhängigen Gebühren erhoben:

    Größe pro Abfuhr
    Abfallbehälter mit 60 l und 80 l Füllraum

    Abfallbehälter mit 120 l Füllraum

    Abfallbehälter mit 240 l Füllraum


    Abfallbehälter mit 1.100 l Füllraum

    Abfallbehälter mit 1.100 l Füllraum - Jahresaufklebemarke mit wöchentlichem Abfuhrrhythmus

    Abfallbehälter mit 1.100 l Füllraum - Jahresaufklebemarke mit 14-täglichem Abfuhrrhythmus

    Müllsäcke (70 l)

    2,30

    2,70

    5,10

    21,75

    1.131,00


    565,50


    2,05















    Alternativ können für nachfolgende Abfallbehältergrößen Quartalsaufkleber bei 14-täglichem Abfuhrrhythmus verwendet werden:

    Größe pro Quartal
    Abfallbehälter mit 60 l und 80 l Füllraum

    Abfallbehälter mit 120 l Füllraum

    Abfallbehälter mit 240 l Füllraum


    Abfallbehälter mit 1.100 l Füllraum - 14-täglich

    14,95

    17,55

    33,15

    141,38